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AGB

Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot.

  1. Das Immobilienangebot der ISLAS IMMOBILIEN La Palma S.L. im folgenden ISLAS IMMOBILIEN genannt - und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
  2. Die Tätigkeit der ISLAS IMMOBILIEN ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.
  3. Die ISLAS IMMOBILIEN ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden.
  4. Die Angebote der ISLAS IMMOBILIEN sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne ihre schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der ISLAS IMMOBILIEN verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
  5. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die ISLAS IMMOBILIEN einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf die ISLAS IMMOBILIEN Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der ISLAS IMMOBILIEN über das Ergebnis zu informieren. Eine Besichtigung darf nur im Einvernehmen mit der ISLAS IMMOBILIEN und der Anbieterseite vorgenommen werden.
  6. Der Anspruch auf Maklerprovision der ISLAS IMMOBILIEN entsteht und wird fällig, sobald durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag, auch zu einem späteren Zeitpunkt, zustande kommt. Kommt anstelle des von ISLAS IMMOBILIEN eingeleiteten Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die dafür vorgesehene Provision zu entrichten; das gilt  z. B. bei Kauf statt Miete oder umgekehrt. Kommen ein oder mehrere Zusatzgeschäfte zustande, so gilt, dass die entsprechende Provision zu zahlen ist. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit der ISLAS IMMOBILIEN ist ausreichend. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
  7. Für die erfolgreiche Nachweis– oder Vermittlertätigkeit der ISLAS IMMOBILIEN sind bei Kauf/ Verkauf von Käufer und Verkäufer jeweils 3% des vereinbarten Kaufpreises, (mindestens 1.800,- €) zzgl. IGIC (kanarische Mehrwertsteuer) als Provision zu zahlen. Bei Abschluss eines Optionsvertrages sind 2/3 der Gesamtprovision fällig, die restlichen 1/3 bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages.  
  8. Für die erfolgreiche Nachweis– oder Vermittlertätigkeit der ISLAS IMMOBILIEN sind bei Miete/ Vermietung von Mieter und Vermieter bei Abschluss eine Jahresmietvertrages jeweils 1 Monatsmiete, bei kürzerer Mietdauer 10% der vereinbarten Gesamtmiete zzgl. IGIC (kanarische Mehrwertsteuer) als Provision zu zahlen.
  9. Die Anforderungen unserer Angebote und Annahme unserer Maklerdienste bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen.
  10. Gerichtsstand ist Los Llanos de Aridane, Isla de La Palma, Spanien.
  11. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.